Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beantragung
Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen.
Kinderreisepässe können für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt ab Ausstellung 1 Jahr.
Eine Verlängerung der Gültigkeit um jeweils 1 Jahr (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Verlängerungsantrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird. Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich. In beiden Fällen ist eine freie Doppelseite (Seite 4/5 oder ab Seite 8/9 ff.) im Kinderreisepass erforderlich. Eventuell vorhandene Visa, Ein- oder Ausreisestempel dürfen dabei nicht überklebt werden.
Die Einreisebestimmungen des Reiselandes sind zu beachten. Nähere Informationen finden Sie unter den -Link_ Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Im Gegensatz zum Reisepass (ePass) enthält der Kinderreisepass keine elektronischen Speichermedien und wird somit ohne Biometriedaten ausgestellt. Aus diesem Grund informieren Sie sich bitte im Vorfeld Ihrer Reise, ob für die Einreise ein Kinderpass ausreichend ist oder ein Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
Die Passbehörde kann aus rechtlichen Gründen keine verbindlichen Auskünfte zu Einreisebestimmungen anderer Länder geben.
Im Bedarfsfall ist statt des Kinderreisepasses die Ausstellung eines Reisepasses oder eines vorläufigen Reisepasses möglich.
Hinweis: Für Personen unter 16 Jahren besteht im Inland keine Ausweispflicht.
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: 1- 2 Tage.
Selbstbedienungsterminal
Im Hennefer Rathaus können an einem Selbstbedienungsterminal biometrische Passfotos erstellt sowie die Unterschrift abgegeben werden. Damit werden die Warte- und Bearbeitungszeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente im Bürgeramt verkürzt.
Mehr Informationen zum SB-Terminal finden sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleistungen".
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind (auch Kleinkind) in jedem Fall persönlich anwesend sein muss. Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes erforderlich.
Außerdem werden folgende Dokumente benötigt:
- Bei einer Verlängerung eines maschinenlesbaren Ausweises, die bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich ist, wird der noch gültige Ausweis und ein biometrietaugliches Foto des Kindes benötigt . Wichtig: Der Pass muss noch gültig sein.
- Aktuelles, biometrisches Lichtbild (in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme) Beachten Sie bitte die Fotomustertafel unter nach folgendem Link BMI - Homepage - Foto-Mustertafel (bund.de)
- Bei Erstbeantragung, Neuzuzug oder Einbürgerung ist eine Geburtsurkunde erforderlich
- Zum Abgleich Ihrer Daten im Melderegister wird die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (Geburts-, Heirats-, oder Lebenspartnerschaftsurkunde) empfohlen.
- Die Ausweise des oder der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter)
- Bei der Beantragung von Dokumenten für minderjährige Kinder: Wenn bei der Antragsstellung nur ein Elternteil anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils (hier auf der Seite zum Herunterladen unter "Downloads").
- Bei allein Erziehenden ist gegebenenfalls außerdem ein Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Kinder-Reisepass (bis zum 12. Lebensjahr) 13,00 EUR
- Verlängerung Kinder- Reisepass (bis zum 12. Lebensjahr) 6,00 €
- Erstellung der biometrischen Daten mit Foto u. Unterschrift am Selbstbedienungsterminal 7,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen