Außer Kraft - Kinderreisepass Änderung
Hinweise für Lindlar
Beschreibung
Hinweise für Lindlar
Beantragung:
Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden. Dieser ist nur mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild des Kindes gültig.
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (verheiratete, geschiedene, unverheiratete) dauernd getrennt, so darf der Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz (laut Melderegister) gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen. Der Sorgeberechtigte und der gerichtlich bestellte Betreuer können sich nicht vertreten lassen.
Die Anwesenheit des Kindes ist, unabhängig vom Alter des Kindes, stets erforderlich.
Bei Beantragung ab dem 10. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes vorgeschrieben.
Der Kinderreisepass wird hier ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.
Gültigkeit:
Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig und können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein Antrag der Sorgeberechtigten im Einwohnermeldeamt erforderlich.
Aktualisierung und Verlängerung Kinderreisepass
Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen.
Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lindlar
Bei nicht getrenntlebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht:
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
- Personalausweis der Erziehungsberechtigten
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten (formlos)und
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Bei Erstbeantragung zusätzlich:
- Geburtsurkunde
Bei Verlängerung und Aktualisierung
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
Bei nicht getrenntlebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht:
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
- Personalausweis der Erziehungsberechtigten
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten (formlos) und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Formulare
Hinweise für Lindlar
Voraussetzungen
Hinweise für Lindlar
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lindlar
Verfahrensablauf
Hinweise für Lindlar
Fristen
Hinweise für Lindlar
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lindlar
Kosten
Hinweise für Lindlar
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lindlar
Weitere Informationen
Hinweise für Lindlar
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen