Vorhaben- und Erschließungsplan
Hinweise für Löhne
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Auf kommunaler Ebene wird die Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) festgelegt. Zudem gibt es die Planfeststellung, die ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen ist.
Neben der Beteiligung an Planungsverfahren zur Bauleitplanung und Planfeststellung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Einsicht von rechtskräftigen und festgestellten Plänen bzw. Planfeststellungsbeschlüssen.
Ein Bebauungsplan ist eine Satzung (Ortsgesetz) und regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken sowie die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind- die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung,
- mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und
- voraussichtliche Auswirkungen der Planung.
Anträge und Stellungnahmen können formlos gestellt werden. Wichtig sind Name, Anschrift und Unterschrift.
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Ansprechpartner
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- §§ 3 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Planzeichenverordnung 1990 (PlanZV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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