Verkehrswert nach BauGB FeststellungOnline erledigen

    Grundstückswert mitteilen lassen

    Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstatten auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken und führen sonstige Bewertungen durch.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn fertigt auf Antrag Gutachten über den Wert von bebauten bzw. unbebauten Grundstücke und Eigentumswohnungen sowie über Mietwerte an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c40412813a7a22d27056a3c1b87c7715

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Vermessung und Geoinformation - Bodenordnung und Grundstücksbewertung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Vermessung und Geoinformation - Bodenordnung und Grundstücksbewertung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Neben einem Nachweis der Antragsberechtigung (Eigentümer, Erbe oder dergleichen) wird eine eindeutige Lagebeschreibung (Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer aus dem Liegenschaftskataster) benötigt. Das Gutachten kann online beantragt werden.

    Formulare

    Online-Antragsformular zur “Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte”

    Voraussetzungen

    • amtliche Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erstattet
    • die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten, wenn zum Bewertungsobjekt noch kein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
    • der Obere Gutachterausschuss erstattet Obergutachten, wenn zum Bewertungsobjekt schon mindestens ein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
    • antragsberechtigt sind (unter anderem) Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen anderer Rechte an Grundstücken
    • die Gutachtenerstattung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung (siehe erforderliche Unterlagen)
    • mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können sich einen Grundstückswert folgendermaßen mitteilen lassen:
     

    • zur Gutachtenerstattung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise (siehe erforderliche Unterlagen)
    • die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf
    • bei gegebener Antragsberechtigung wird anschließend das Grundstück beziehungsweise das Bewertungsobjekt durch Personal der Geschäftsstelle besichtigt und die Wertermittlung vorbereitet
    • anschließend besichtigen Mitglieder des Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses das Grundstück oder Bewertungsobjekt, führen die Wertermittlung durch und beschließen den Verkehrswert
    • anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen das Gutachten und den Gebührenbescheid zu

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bewertungsobjekt und Auftragslage beim zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise Oberen Gutachterausschuss und beträgt in der Regel einige Wochen bis mehrere Monate.

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Die Gebühr ist von der Höhe des Verkehrswertes bzw. vom benötigten Zeitaufwand abhängig. Bei einem beispielhaften Verkehrswert von 300.000 EUR beträgt die Gebühr rund 2.000,- EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de