Verkehrswert nach BauGB Feststellung

    Grundstückswert mitteilen lassen

    Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstatten auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken und führen sonstige Bewertungen durch.

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    • Grundstücksmarktbericht
    • Bodenrichtwerte
    • Immobilienrichtwerte
    • Gewerbemieten
    • Verkehrswertgutachten

     

    Auskünfte über die Bodenwerte von Grundstücken, die Kaufpreissammlung und Gutachten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte (siehe zuständige Kontaktpersonen).

    Bodenrichtwerte, Bodenwertübersichten, Grundstücksmarktberichte, Immobilienrichtwerte und vieles mehr, können Sie über Onlinedienstleistungen 'BORIS.NRW' abrufen. Weitere Informationen finden Sie auch im unteren Teil dieser Seite oder hier.

     

    Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Euskirchen:

    Vorsitzender des Gutachterausschusses: Herr Pützer

    Geschäftsführung: Frau Zavelberg

    Richtwertauskünfte: Frau Jonas, Herr Pauls, Herr Schmidt

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4cefb9ad883d37bb1baff7e1f4683da4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    − Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit

    • Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
    • Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungswiese Flurstücken)
    • Angaben zum Bewertungsobjekt (Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum, andere Grundstücksrechte und so weiter)
    • Angaben zur Antragsberechtigung (Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin, Erbbauberechtigter beziehungsweise Erbbauberechtigte, Inhaber beziehungsweise Inhaberin anderer Grundstücksrechte oder Ähnliches)
    • Angaben zum Verwendungszweck (Vermögensfeststellung, Veräußerungsabsicht, Erbregelung und so fort)
    • Angaben zum Wertermittlungsstichtag
    • Gebührenübernahmeerklärung
    • Datum und Unterschrift

    − Nachweis zur Antragsberechtigung (Personalausweis)
    − Nachweis zum Bewertungsobjekt (Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    − vorhandene weitere Unterlagen zum Bewertungsobjekt, die für die Wertermittlung von Bedeutung sein können (Baupläne und Weiteres)

    Formulare

    Online-Antragsformular zur “Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte”

    Voraussetzungen

    • amtliche Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte werden zum Vollzug des Baugesetzbuches und der Grundstückswertermittlungsverordnung erstattet
    • die Gutachterausschüsse erstatten Gutachten, wenn zum Bewertungsobjekt noch kein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
    • der Obere Gutachterausschuss erstattet Obergutachten, wenn zum Bewertungsobjekt schon mindestens ein Gutachten des betreffenden Gutachterausschusses vorliegt
    • antragsberechtigt sind (unter anderem) Grundstückseigentümer beziehungsweise Grundstückseigentümerinnen, diesen gleichstehende Berechtigte sowie Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen anderer Rechte an Grundstücken
    • die Gutachtenerstattung erfolgt nur bei Antragsberechtigung und auf Antragstellung (siehe erforderliche Unterlagen)
    • mit der Antragstellung muss die Antragsberechtigung nachgewiesen werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Sie können sich einen Grundstückswert folgendermaßen mitteilen lassen:
     

    • zur Gutachtenerstattung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise (siehe erforderliche Unterlagen)
    • die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf
    • bei gegebener Antragsberechtigung wird anschließend das Grundstück beziehungsweise das Bewertungsobjekt durch Personal der Geschäftsstelle besichtigt und die Wertermittlung vorbereitet
    • anschließend besichtigen Mitglieder des Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses das Grundstück oder Bewertungsobjekt, führen die Wertermittlung durch und beschließen den Verkehrswert
    • anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen das Gutachten und den Gebührenbescheid zu

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Bewertungsobjekt und Auftragslage beim zuständigen Gutachterausschuss beziehungsweise Oberen Gutachterausschuss und beträgt in der Regel einige Wochen bis mehrere Monate.

    Kosten

    − für die Erstattung von Wertgutachten über Grundstücke und Grundstücksrechte wird eine Gebühr erhoben − die Gebühr ist je Antrag fällig und setzt sich aus einer Grundgebühr, einem wertabhängigen Anteil (Anteil entsprechend dem Wert des Bewertungsobjekts) sowie der Umsatzsteuer zusammen − in den Gebühren sind alle Auslagen enthalten, die zur Durchführung der Amtshandlung erforderlich sind − eine konkrete Information über die zu erwartenden Gebühren kann mit oder nach der Antragstellung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses eingeholt werden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    BORIS.NRW ist das zentrale Marktinformationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen

    Dieses Internetportal realisiert die OPEN-DATA des Landes NRW und stellt die vollständigen Produkte der Gutachterausschüsse in NRW kostenlos zum Download im Internet bereit. Damit soll der gesetzlich Auftrag zur Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt noch besser erfüllt werden.

    Es enthält derzeit:

    • Bodenrichtwerte mit ihren beschreibenden Merkmalen
    • Bodenwertübersichten zur Information über das Preisniveau auf dem Bodenmarkt
    • Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse in NRW
    • Immobilienrichtwerte, soweit ermittelt, (georeferenzierte, durchschnittliche Lagewerte für Immobilien) mit ihren beschreibenden Merkmalen
    • Immobilien-Preis-Kalkulator basierend auf tatsächlichen Verkaufswerten
    • Immobilienpreisübersichten - dienen zum Vergleich des Preisniveaus verschiedener Regionen
    • Allgemeine Preisauskunft zu Häusern (Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Freistehende Einfamilienhäuser) und Eigentumswohnungen
    • Alle Adressen der Gutachterausschüsse in NRW sowie weiterführende Links
    • Verlinkungen zu den Webseiten aller Gutachterausschüsse in NRW

    Bei den Boden- und Immobilienrichtwerten können die beschreibenden Merkmale kostenfrei (ohne Registrierung) abgerufen werden. Bei Bedarf kann ein kostenloser Ausdruck in Form eines .pdf-Dokumentes erzeugt werden.

    Der Immobilien-Preis-Kalkulator gibt Auskunft über das Preisniveau einer Immobilie bei Weiterverkauf.

    Die Grundstücksmarktberichte sind ebenfalls kostenfrei und enthalten allgemeine Informationen, Daten über den Grundstücksmarkt und die nach § 193 (3) BauGB zu ermittelnden "sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten".

    Die Allgemeine Preisauskunft richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und erlaubt die Abfrage von Informationen aus einer Kauffalldatenbank. Anhand einiger einfacher Kriterien zur Ermittlung eines mittleren Preisniveaus für ausgewählte Gebäudetypen wird eine Auswahl getroffen. Analog zu den Bodenrichtwerten ist die Grundinformation kostenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de