Grundstückswert mitteilen lassen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauch, usw.).
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular (PDF) am Ende der Seite unter "Downloads".
Das Formular können Sie ausfüllen, abspeichern und als Anhang über das "Kontaktformular" (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail an den Gutachterausschuss (gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de) übermitteln.
Jedes Grundstück ist individuell, sodass für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird auf Sie zukommen, wenn weitere Unterlagen benötigt werden.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Thema "Verkehrswertgutachten" über das Kontaktformular an uns richten!
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Ansprechpartner
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 241 5198-2555
Fax: +49 241 5198-80621
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Städteregion Aachen
In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:
- unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Auskunft aus Baulastenverzeichnis
- privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
- Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
- bei Wohnungseigentum: Angaben zum Hausgeld/ zur Instandhaltungsrücklage
- Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
- einfache tabellarische Auflistung von Maßnahmen zur Instandsetzung, -haltung, Modernisierung (incl. Jahrgang)
- Energieausweis (soweit vorhanden)
- Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)
Jedes Grundstück ist individuell, sodass für die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird auf Sie zukommen, wenn weitere Unterlagen benötigt werden.
Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).
Formulare
Online-Antragsformular zur “Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte”
Voraussetzungen
Hinweise für Städteregion Aachen
Für die Beantragung zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens muss eine Antragsberechtigung nach § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vorliegen.
Antragsberechtigt sind unter anderem die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich einen Grundstückswert folgendermaßen mitteilen lassen:
- zur Gutachtenerstattung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise (siehe erforderliche Unterlagen)
- die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf
- bei gegebener Antragsberechtigung wird anschließend das Grundstück beziehungsweise das Bewertungsobjekt durch Personal der Geschäftsstelle besichtigt und die Wertermittlung vorbereitet
- anschließend besichtigen Mitglieder des Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses das Grundstück oder Bewertungsobjekt, führen die Wertermittlung durch und beschließen den Verkehrswert
- anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen das Gutachten und den Gebührenbescheid zu
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Städteregion Aachen
Jedes Grundstück hat individuelle Besonderheiten, weshalb die Bearbeitungsdauer variieren kann. Nach Vorlage aller Unterlagen ist jedoch mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens sechs Monaten zu rechnen.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
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