Verkehrswert nach BauGB Feststellung
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
− Antrag (siehe Online-Antragsformular) mit
- Angaben zur antragstellenden Person (Name, Adresse, Kontaktdaten und Ähnliches)
- Lagebezeichnung des Bewertungsobjekts (Adresse oder Gemarkung mit Flur und Flurstück beziehungswiese Flurstücken)
- Angaben zum Bewertungsobjekt (Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungseigentum, andere Grundstücksrechte und so weiter)
- Angaben zur Antragsberechtigung (Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin, Erbbauberechtigter beziehungsweise Erbbauberechtigte, Inhaber beziehungsweise Inhaberin anderer Grundstücksrechte oder Ähnliches)
- Angaben zum Verwendungszweck (Vermögensfeststellung, Veräußerungsabsicht, Erbregelung und so fort)
- Angaben zum Wertermittlungsstichtag
- Gebührenübernahmeerklärung
- Datum und Unterschrift
− Nachweis zur Antragsberechtigung (Personalausweis)
− Nachweis zum Bewertungsobjekt (Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
− vorhandene weitere Unterlagen zum Bewertungsobjekt, die für die Wertermittlung von Bedeutung sein können (Baupläne und Weiteres)
Formulare
Online-Antragsformular zur “Erstattung von Wertgutachten für Grundstücke und Grundstücksrechte”
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, gegebenenfalls einen Erbschein bei.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich einen Grundstückswert folgendermaßen mitteilen lassen:
- zur Gutachtenerstattung stellen Sie bitte einen entsprechenden Online-Antrag via Serviceportal NRW oder senden einen entsprechend ausgefüllten Online-Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses inklusive der benötigten Nachweise (siehe erforderliche Unterlagen)
- die Geschäftsstelle prüft zunächst anhand der vorgelegten Unterlagen die Antragsberechtigung und nimmt zur Klärung bestehender Fragen bedarfsweise Kontakt zu Ihnen auf
- bei gegebener Antragsberechtigung wird anschließend das Grundstück beziehungsweise das Bewertungsobjekt durch Personal der Geschäftsstelle besichtigt und die Wertermittlung vorbereitet
- anschließend besichtigen Mitglieder des Gutachterausschusses beziehungsweise des Oberen Gutachterausschusses das Grundstück oder Bewertungsobjekt, führen die Wertermittlung durch und beschließen den Verkehrswert
- anschließend sendet der Gutachterausschuss beziehungsweise Obere Gutachterausschuss Ihnen das Gutachten und den Gebührenbescheid zu
Fristen
Hinweise für Viersen
Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 8 bis 9 Monate.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 5 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW). Die Gebühr setzt sich zusammen aus 1.400,00 € Grundgebühr bis zu einem Verkehrswert von 1 Mio. € (weitere Gebührensätze unter Tarifstelle 5.1.1), 0,2 % des ermittelten Verkehrswertes und gegebenenfalls einem Zuschlag wegen erhöhtem Aufwand.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Viersen