Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern Prüfung

    Pflegekindervermittlung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen? Dann müssen Sie sich zunächst als Pflegeeltern qualifizieren.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Wir bieten die Vermittlung von Pflegekindern an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3f2cd49a0df2d7bb8ae4c733c589de6d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51/4 Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Wenn Sie ein Kind in Pflege nehmen möchten, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • hausärztliche Bescheinigung
    • ausführliche, persönliche Lebensläufe
    • Verdienstbescheinigung
    • Geburtsurkunden
    • Heiratsurkunden/ggf. Scheidungsurteil
    • Aufenthaltsbescheinigungen

    Vorab können Sie bei uns einen Fragebogen anfordern und ausgefüllt mit den oben genannten Unterlagen an uns zurücksenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Viersen

    Verfahrensablauf

    Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können sie sich informieren.

    Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.

    Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren.

    Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen. Dies können sie auch über den Onlinedienst mit dem Formular „Pflegeeltern werden“.

    Es besteht auch die Möglichkeit, über den Onlinedienst zunächst Kontakt zu dem örtlichen Pflegekinderdienst aufzunehmen.

    Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 11.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de