Bundestagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt das passive Wahlrecht und damit die Fähigkeit gewählt werden zu können. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Wenn Sie beabsichtigen zu einer bevorstehenden Wahl als Kandidat*in anzutreten, benötigen Sie die Wählbarkeitsbescheinigung als Teil der Unterlagen, die für die jeweilige Kandidatur eingereicht werden müssen.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Wählbarkeitsbescheinigung.
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Nordrhein-Westfalen
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