Anerkennung einer Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Heizöltanks, Tankstellen) müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass Gewässerverunreinigungen nicht zu erwarten sind. Der Betreiber muss die Dichtheit seiner Anlagen und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig überwachen; in regelmäßigen Abständen müssen bestimmte Anlagen von Sachverständigen geprüft werden.
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh stellt durch Anlagengenehmigungen, Überprüfungen vor Ort , Stellungnahmen zu Anträgen sowie Auswertung von Prüfberichten sicher, dass die Anforderungen an diese Anlagen umgesetzt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/wasser/wassergefaehrdende-stoffe/
Beauftragung eines zugelassenen Sachverständigen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh