Lebenspartnerschaft AufhebungOnline erledigen

    Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 01.10.2017 können keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, sondern nur noch Eheschließungen durchgeführt  werden. Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dazu  nicht und es erfolgt auch keine automatische Umwandlung. Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem eine*r von Ihnen den Wohnsitz hat. Dort werden Sie ausführlich beraten, welche Dokumente noch mal vorgelegt werden müssen und wie die Umwandlung erfolgen wird. Ist bereits ein gemeinsamer Lebenspartnerschaftsname bestimmt worden, bleibt dieser bestehen, wird dann allerdings als Ehename geführt. Gebührenpflichtig ist die Umwandlung nicht. Es können aber Kosten anfallen, beispielsweise für die Ausstellung einer Eheurkunde oder einer Namenserklärung, falls noch kein gemeinsamer Name geführt wird.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_231519b6be161decc6fb33034f55c003

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • gültige Ausweisdokumente
    • Bescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes (entfällt, wenn der Wohnsitz in Unna ist)
    • beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisteil (entfällt, wenn die Lebenspartnerschaft in Unna begründet wurde)

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie leben seit einem Jahr getrennt und wollen beide die Aufhebung oder
    • es kann nicht erwartet werden, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft zwischen Ihnen wieder hergestellt werden kann oder
    • Sie leben bereits drei Jahre getrennt oder
    • Sie leben noch nicht ein Jahr getrennt, die Fortsetzung der Partnerschaft wäre aber für Sie aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Unna

    Verfahrensablauf

    Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin muss in Ihrem Namen die Aufhebung beim Familiengericht beantragen.

    • Das Gericht stellt den Aufhebungsantrag Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin zu. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag besteht kein Anwaltszwang.
    • Im Termin zur mündlichen Verhandlung über den Aufhebungsantrag werden die Lebenspartner in der Regel zu den Aufhebungsvoraussetzungen persönlich angehört.
    • Sofern die Aufhebungsvoraussetzungen vorliegen, wird das Familiengericht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch Beschluss aussprechen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    • Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    Hinweise für Unna

    je nach Dienstleistung
    Es können Kosten für die Eheurkunde bzw. Namensänderung entstehen.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Unna

    Weitere Informationen

    Hinweise für Unna

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 02.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de