Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Seit dem 01.10.2017 werden keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen.
Jeder der eine Ehe auf Lebenszeit führen möchte, kann standesamtlich getraut werden.
Sie haben vor dem 30.09.2017 in der Bundesrepublik eine Lebenspartnerschaft geschlossen und diese besteht noch? Sie möchten die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?
Dann können Sie die Anmeldung zur Eheschließung gem. § 17a Personenstandsgesetz (PStG) bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) vornehmen.
Die Anmeldung zur Eheschließung muss persönlich erfolgen. Danach können Sie innerhalb von 6 Monaten die Ehe schließen.
Im Anschluss erhalten Sie eine Eheurkunde.
Die Wirkungen der Ehe, d.h. die Rechte und Pflichte treten rückwirkend ab dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft ein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Radevormwald
Für die Anmeldung der Eheschließung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt
Wohnen Sie in Radevormwald und haben in Radevormwald die Lebenspartnerschaft geschlossen, liegen hier die erforderlichen Unterlagen vor.
In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen/Urkunden erforderlich sein.
Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Wohnsitzstandesamt.
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Sie leben seit einem Jahr getrennt und wollen beide die Aufhebung oder
- es kann nicht erwartet werden, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft zwischen Ihnen wieder hergestellt werden kann oder
- Sie leben bereits drei Jahre getrennt oder
- Sie leben noch nicht ein Jahr getrennt, die Fortsetzung der Partnerschaft wäre aber für Sie aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Radevormwald
Verfahrensablauf
Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin muss in Ihrem Namen die Aufhebung beim Familiengericht beantragen.
- Das Gericht stellt den Aufhebungsantrag Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin zu. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag besteht kein Anwaltszwang.
- Im Termin zur mündlichen Verhandlung über den Aufhebungsantrag werden die Lebenspartner in der Regel zu den Aufhebungsvoraussetzungen persönlich angehört.
- Sofern die Aufhebungsvoraussetzungen vorliegen, wird das Familiengericht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch Beschluss aussprechen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
- Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig
Kosten
- Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
- jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig)
- bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden
- Das Gericht ordnet in der Regel eine Kostenaufhebung an. Dies bedeutet, dass jeder der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten trägt.
- Haben die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen eine andere Vereinbarung über die Kosten getroffen, kann das Gericht dieser ganz oder teilweise zustimmen.
- Bei der Zurückweisung des Aufhebungsantrags muss der Antragsteller oder die Antragstellerin alle Kosten tragen.
- Tipp: Konkrete Auskünfte über die im Verfahren entstehenden Kosten erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Radevormwald
Wichtig: Es besteht keine Verpflichtung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 02.10.2020