Lebenspartnerschaft Aufhebung

    Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Seit dem 01.10.2017 werden keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen.

    Jeder der eine Ehe auf Lebenszeit führen möchte, kann standesamtlich getraut werden.

    Sie haben vor dem 30.09.2017 in der Bundesrepublik eine Lebenspartnerschaft geschlossen und diese besteht noch? Sie möchten die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?

    Dann können Sie die Anmeldung zur Eheschließung gem. § 17a Personenstandsgesetz (PStG) bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) vornehmen.

    Die Anmeldung zur Eheschließung muss persönlich erfolgen. Danach können Sie innerhalb von 6 Monaten die Ehe schließen.

    Im Anschluss erhalten Sie eine Eheurkunde.

    Die Wirkungen der Ehe, d.h. die Rechte und Pflichte treten rückwirkend ab dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft ein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8344a0857f75eb8bb956ad928f910329

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Für die Anmeldung der Eheschließung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Diese erhalten Sie beim Geburtsstandesamt

    Wohnen Sie in Radevormwald und haben in Radevormwald die Lebenspartnerschaft geschlossen, liegen hier die erforderlichen Unterlagen vor.  

    In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen/Urkunden erforderlich sein.
    Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrem Wohnsitzstandesamt.

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie leben seit einem Jahr getrennt und wollen beide die Aufhebung oder
    • es kann nicht erwartet werden, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft zwischen Ihnen wieder hergestellt werden kann oder
    • Sie leben bereits drei Jahre getrennt oder
    • Sie leben noch nicht ein Jahr getrennt, die Fortsetzung der Partnerschaft wäre aber für Sie aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Radevormwald

    Verfahrensablauf

    Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin muss in Ihrem Namen die Aufhebung beim Familiengericht beantragen.

    • Das Gericht stellt den Aufhebungsantrag Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin zu. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag besteht kein Anwaltszwang.
    • Im Termin zur mündlichen Verhandlung über den Aufhebungsantrag werden die Lebenspartner in der Regel zu den Aufhebungsvoraussetzungen persönlich angehört.
    • Sofern die Aufhebungsvoraussetzungen vorliegen, wird das Familiengericht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch Beschluss aussprechen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    • Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    • Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
    • jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig)
    • bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden
    • Das Gericht ordnet in der Regel eine Kostenaufhebung an. Dies bedeutet, dass jeder der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten trägt.
    • Haben die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen eine andere Vereinbarung über die Kosten getroffen, kann das Gericht dieser ganz oder teilweise zustimmen.
    • Bei der Zurückweisung des Aufhebungsantrags muss der Antragsteller oder die Antragstellerin alle Kosten tragen.
    • Tipp: Konkrete Auskünfte über die im Verfahren entstehenden Kosten erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radevormwald

    Wichtig: Es besteht keine Verpflichtung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe

    Sie haben eine Frage oder eine Mitteilung an uns zu diesem Thema?
    Benutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular?

    Weitere Informationen

    Hinweise für Radevormwald

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 02.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de