Hund abmelden
Beschreibung
Hinweise für Unna
Die Hundesteuer ist eine Abgabe, die das Halten von Hunden zu privaten Zwecken besteuert. Neben dem Einnahmezweck verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Anzahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.
Jede Gemeinde ist berechtigt, die Hundesteuer zu erheben. Da jede Gemeinde dafür eine eigene Satzung verfassen muss, ist die Höhe der Hundesteuer auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Wann beginnt die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Bei Zuzug in das Stadtgebiet Unna beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.
Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Kreisstadt Unna anzumelden.
Abmeldung eines Hundes
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, stirbt oder in dem der*die Hundehalter*in aus dem Stadtgebiet Unna wegzieht. Bitte beachten Sie, dass beim Wegzug aus Unna keine automatische Abmeldung erfolgt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bei Tod des Hundes:
- Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage
Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes:
- Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
- Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters
Bei Abgabe ins Tierheim:
- Aufnahmebescheinigung des Tierheims
Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:
- Um-/Anmeldebestätigung
In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Kosten
Hinweise für Unna
im Haushalt Hundesteuer
je Hund (pro Jahr) Hundesteuer
je Hund (pro Quartal) 1 108 Euro 27 2 120 Euro 30 3 132 Euro 33
Bei gefährlichen Hunden gem. § 3 LHundG NRW fällt eine höhere Hundsteuer an, die der Hundesteuersatzung zu entnehmen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Weitere Informationen
Hinweise für Unna
Nach der Anmeldung stehen Ihnen folgende Onlinedienstleistungen zur Verfügung:
- Hundesteueranmeldung
- Hundesteuerabmeldung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Unna