Hundesteuer Abmeldung
Hund abmelden
Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.
Beschreibung
Hinweise für Lippstadt
Wenn Sie sich einen treuen Vierbeiner anschaffen, müssen Sie ihn innerhalb von vierzehn Tagen bei der Stadt anmelden. Dies kann entweder persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Für jeden Hund wird eine Hundesteuer erhoben, die jährlich berechnet und halbjährlich fällig ist. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abhandenkommt oder verstirbt. Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen sind mit einer erhöhten Hundesteuer belegt. Die Klassifizierung orientiert sich hierbei an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei besonders großen oder gefährlichen Hunden ist zusätzlich eine Anmeldung beim Ordnungsamt notwendig. Als großer Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Klassifizierung von gefährlichen Hunden (sogenannte Kampfhunde) und Hunden bestimmter Rasse orientiert sich ebenfalls an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippstadt
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung eines großen Hundes erforderlich:ausgefülltes AnmeldeformularFührungszeugnis (wird nur verlangt, wenn Umstände bekannt sind, die auf eine Unzuverlässigkeit des Halters deuten)Sachkundenachweis (Kopie)Haftpflichtversicherungsnachweis (Kopie)Mikrochipkennzeichnungsnachweis (Kopie)Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder einer bestimmten Rasse erforderlich:ausgefülltes AnmeldeformularFührungszeugnisSachkundenachweisHaftpflichtversicherungsnachweisMikrochipkennzeichnungsnachweisAngaben und Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippstadt
Hundesteuersatzung der Stadt LippstadtLandeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Kosten
Hinweise für Lippstadt
Allgemeine SteuersätzeAnzahl der HundeHundesteuer1 Hund84,00 Euro2 Hunde (je Hund)102,00 Euro3 Hunde (je Hund)120,00 EuroDie Hundesteuer wird pro Kalenderjahr berechnet.Hunde aus dem Tierheim Lippstadt - mit Ausnahme der sog. gefährlichen Hunde - sind für die Dauer von drei Jahren von der Hundesteuer befreit! Steuersätze für gefährliche Hunde oder einer bestimmten RasseAnzahl der HundeHundesteuer1 Hund546,00 Euro2 Hunde (je Hund)900,00 EuroDie Hundesteuer wird pro Kalenderjahr berechnet. BefreiungenBlindenführhundeHunde zum Schutz und zur Hilfe, blinder, tauber oder sonst hilfloser PersonenHunde aus dem Tierheim Lippstadt - mit Ausnahme der sog. gefährlichen Hunde - sind für die Dauer von drei Jahren von der Hundesteuer befreit Ermäßigungfür Wachhunde: Bewachung von Gebäuden, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt sindfür Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen: 400 m von der nächsten zusammenhängenden BebauungMelde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, die eine dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Lippstadt anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt habenfür Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhaltenFür gefährliche Hunde wird eine Befreiung oder Ermäßigung nicht gewährt. Bei der Anmeldung eines solchen Hundes fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Weitere Informationen
Hinweise für Lippstadt
Hundesteueranmeldung oder HundesteuerabmeldungHund - Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)Hund - Anzeige Haltung eines großen Hundes nach § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)Lastschriftmandat für Antragsteller mit KassenzeichenSEPA-Lastschriftmandat (Alternative PDF-Version)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022