Hundesteuer
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 01.01.2023
Sie möchten einen Hund zur Hundesteuer an- oder abmelden, benötigen eine Ersatzmarke oder möchten uns Ihre neue Anschrift mitteilen? Dies alles und noch mehr können Sie über unser Online-Formular bequem von zu Hause erledigen. Im Formular werden alle für Ihr Anliegen relevanten Fragen mit Ihnen geklärt, so dass wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Hundesteuersatzung, 153 KB, PDF, in einem Informationsblatt, 672 KB, PDF sowie auf der Internetseite des Fachbereichs Stadtkasse und Steueramt.
Hinweis zur ordnungsrechtlichen Anmeldung von Hunden
Hunde, die aufgrund ihrer Rasse in die Kategorien "gefährlicher Hund", "Hund bestimmter Rassen" oder "großer Hund" nach dem Landeshundegesetz NRW fallen, müssen nicht nur steuerrechtlich angemeldet, sondern auch ordnungsrechtlich beim Ordungsamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Anmeldung nur vom Ordnungsamt beantwortet werden können. Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Ordnungsamtes.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Hundesteuer (Personenbezogene Abgaben)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-27678
Fax: +49 231 50-27678
erforderliche Unterlagen
Bei Tod des Hundes:
- Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage
Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes:
- Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
- Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters
Bei Abgabe ins Tierheim:
- Aufnahmebescheinigung des Tierheims
Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:
- Um-/Anmeldebestätigung
In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Voraussetzung für die Nutzung des Online-Formulars ist eine Registrierung im städtischen Serviceportal. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund 01.01.2023, 153 KB, PDF
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.
Ein neuer bzw. geänderter Steuerbescheid geht Ihnen im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Mitteilung zu. Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie den geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.
Kosten
Hinweise für Dortmund
Für die Ausstellung einer Ersatzhundemarke (bei Verlust der gültigen Marke) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 € fällig.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022