Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 01.01.2023

    Sie möchten einen Hund zur Hundesteuer an- oder abmelden, benötigen eine Ersatzmarke oder möchten uns Ihre neue Anschrift mitteilen? Dies alles und noch mehr können Sie über unser Online-Formular bequem von zu Hause erledigen. Im Formular werden alle für Ihr Anliegen relevanten Fragen mit Ihnen geklärt, so dass wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.

    Weitere Informationen erhalten Sie in der Hundesteuersatzung, 153 KB, PDF, in einem Informationsblatt, 672 KB, PDF sowie auf der Internetseite des Fachbereichs Stadtkasse und Steueramt.

    Hinweis zur ordnungsrechtlichen Anmeldung von Hunden

    Hunde, die aufgrund ihrer Rasse in die Kategorien "gefährlicher Hund", "Hund bestimmter Rassen" oder "großer Hund" nach dem Landeshundegesetz NRW fallen, müssen nicht nur steuerrechtlich angemeldet, sondern auch ordnungsrechtlich beim Ordungsamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Anmeldung nur vom Ordnungsamt beantwortet werden können. Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite des Ordnungsamtes.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_100495047901bc3ff34fd510ad6b884e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Stadtkasse und Steueramt - Hundesteuer (Personenbezogene Abgaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Löwenstraße 11

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-27678

    Fax: +49 231 50-27678

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzung für die Nutzung des Online-Formulars ist eine Registrierung im städtischen Serviceportal. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund 01.01.2023, 153 KB, PDF

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie können uns dabei helfen, indem Sie alle erforderlichen Angaben machen bzw. alle erforderlichen Nachweise direkt beifügen.

    Ein neuer bzw. geänderter Steuerbescheid geht Ihnen im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Mitteilung zu. Beachten Sie bei Änderungen bitte, dass die bisher fälligen Beträge weiterhin zu entrichten sind, bis Sie den geänderten Bescheid erhalten haben. Überzahlte Beträge werden dann erstattet oder verrechnet.

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Für die Ausstellung einer Ersatzhundemarke (bei Verlust der gültigen Marke) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 € fällig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de