Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich 

    Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird

    72,00 EUR

    Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden

    90,00 EUR je Hund

    Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden

    108,00 EUR je Hund

    Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden:

     

    nach § 3 Landeshundegesetz

    600,00 EUR je Hund

    nach § 10 Landeshundegesetz

    300,00 EUR je Hund

    und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).

    Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
    Pittbull Terrier
    American Staffordshire Terrier
    Staffordshire Bullterrier
    Bullterrier
    oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

    Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
    Alano
    American Bulldog
    Bullmastiff
    Mastiff
    Mastino Espanol
    Mastino Napoletano
    Fila Brasileiro
    Dogo Argentino
    Rottweiler
    Tosa Inu
    oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.

    Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben. Bitte nutzen Sie dazu die Onlinedienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)" unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

    Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
    Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a513e2cf9fdf12b935bff3fa0e882c23

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

     

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de