Hund abmelden
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Hund anmelden
Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Stadt Schieder-Schwalenberg zwingend erforderlich!
Hund abmelden
Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert und sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Bei Wegzug aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung Ihres Hundes nicht automatisch erfolgt.
Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Hund anmelden:
- persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
- ggf. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
Hund abmelden:
- persönliche Angaben des Halters
- evtl. Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Weitere Informationen
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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