Hund abmelden
Beschreibung
Hinweise für Lage
Sobald Sie einen Hund im Stadtgebiet halten, müssen Sie diesen zur Versteuerung anmelden. Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, Abgabe oder dem Tod des Tieres geschehen. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter:in.
- Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Neuanschaffung eines Hundes oder beim Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.
- Eine Abmeldung ist erforderlich beim Ableben des Hundes oder bei der Abgabe des Tieres sowie beim Wegzug des Hundehalters in eine andere Stadt oder Gemeinde.
Bitte geben Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurück. - Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Lage umziehen oder Ihren Hund/ Ihre Hunde an eine/n andere/n Hundehalter:in im Stadtgebiet Lage abgeben.
Die An-/Abmeldung können Sie elektronisch oder persönlich im Bürgerservice erledigen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
Hund anmelden:
- Persönliche Angaben des Halters
- Falls vorhanden: EU-Heimtierausweis
- ggfls. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
(sofern es sich um einen "großen" Hund handelt - dieser muss beim Ordnungsamt seperat angezeigt werden)
Hund abmelden:
- Persönliche Angaben des Halters
- Bescheinigung des Tierarztes (bei Einschläferung)
- Aktuelle Hundesteuermarke
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Kosten
Hinweise für Lage
Hunde Anmeldung:
Die aktuelle Höhe der zu zahlenden Steuer beträgt pro Jahr, wenn
- ein Hund gehalten wird 72,00 Euro
- zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 111,00 Euro
- ein gefährlicher Hund gehalten wird 579,00 Euro
- zwei oder mehr gefährliche Huned gehalten werden 693,00 Euro
Bei einer Anmeldung eines Anzeigepflichtigen Hundes beim Ordnungsamt (großer Hund, gefährlicher Hund) ist eine einmalige Gebühr i.H.v. 25,00 Euro zu entrichten.
Hunde Abmeldung:
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Verlust der Hundesteuermarke:
Die Gebühr für den Ersatz von verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarken beträgt 5,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Lage