Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Sobald Sie einen Hund im Stadtgebiet halten, müssen Sie diesen zur Versteuerung anmelden. Dies muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt, Abgabe oder dem Tod des Tieres geschehen. Steuerpflichtig ist der/die Hundehalter:in.

    • Eine Anmeldung ist erforderlich bei der Neuanschaffung eines Hundes oder beim Zuzug mit einem Hund aus einer anderen Stadt oder Gemeinde.
    • Eine Abmeldung ist erforderlich beim Ableben des Hundes oder bei der Abgabe des Tieres sowie beim Wegzug des Hundehalters in eine andere Stadt oder Gemeinde.
      Bitte geben Sie bei der Abmeldung die Hundesteuermarke zurück.
    • Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Lage umziehen oder Ihren Hund/ Ihre Hunde an eine/n andere/n Hundehalter:in im Stadtgebiet Lage abgeben.

    Die An-/Abmeldung können Sie elektronisch oder persönlich im Bürgerservice erledigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_25e936ef3005bf52c65ff320ab2a0e8b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    Hund anmelden:

    • Persönliche Angaben des Halters
    • Falls vorhanden: EU-Heimtierausweis
    • ggfls. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip
      (sofern es sich um einen "großen" Hund handelt - dieser muss beim Ordnungsamt seperat angezeigt werden)

    Hund abmelden:

    • Persönliche Angaben des Halters
    • Bescheinigung des Tierarztes (bei Einschläferung)
    • Aktuelle Hundesteuermarke

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

     

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hunde Anmeldung:

    Die aktuelle Höhe der zu zahlenden Steuer beträgt pro Jahr, wenn

    • ein Hund gehalten wird 72,00 Euro
    • zwei Hunde gehalten werden 90,00 Euro
    • drei oder mehr Hunde gehalten werden 111,00 Euro
    • ein gefährlicher Hund gehalten wird 579,00 Euro
    • zwei oder mehr gefährliche Huned gehalten werden 693,00 Euro

    Bei einer Anmeldung eines Anzeigepflichtigen Hundes beim Ordnungsamt (großer Hund, gefährlicher Hund) ist eine einmalige Gebühr i.H.v. 25,00 Euro zu entrichten. 


    Hunde Abmeldung:

    Die Abmeldung ist gebührenfrei.

     

    Verlust der Hundesteuermarke:

    Die Gebühr für den Ersatz von verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Hundesteuermarken beträgt 5,50 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de