Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Steinheim

    Für Hunde die im Gebiet der Stadt Steinheim gehalten werden, ist an die Stadt Steinheim eine Steuer abzuführen. Es ist aber eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung in einigen Fällen möglich.    

    Die jährliche Steuer beträgt ab dem 01.01.2024, wenn

    • nur ein Hund gehalten wird 72,00 €
    • zwei Hunde gehalten werden 90,00 € je Hund
    • drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund
    • ein gefährlicher Hund gehalten wird 480,00 €
    • zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 600,00 € je Hund

    Für gefährliche Hunde, die den Wesenstest nachweislich bestanden haben, wird nur der reguläre Steuersatz verlangt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d914b6554d44f7b034764fdbb4574475

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 2

    32839 Steinheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05233 21-0

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinheim

    Nur bei Anmeldung eines Hundes:

    Damit die fälligen Steuern abgebucht werden können, füllen Sie bitte das unten angehängte Formular für Lastschriftmandat aus und unterschreiben Sie diweses eigenhändig. Das eingescannte SEPA-Lastschriftmandat können Sie am Ende des Formularassistenten als Anlage zur Anmeldung des Hundes mit hochladen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

     

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Steinheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de