Hund abmelden
Beschreibung
Hinweise für Kirchlengern
Die Hundesteuer ist eine von jeder Gemeinde unterschiedlich geregelte Steuer. Sie hat das ordnungspolitische Ziel, den Hundebestand zu beschränken. Die Hundesteuer ist kein Ausgleich für die durch Hunde entstehenden Kosten, die sich insbesondere aus der Beseitigung von Hundekot ergeben.
Steuerpflichtig ist jeder Hundehalter, d. h. jeder, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bzw. nach Zuzug bei der Gemeinde Kirchlengernanzumelden. Welpen, die durch eine von ihm gehaltene Hündin geworfen wurden, sind innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie drei Monate alt geworden sind, anzumelden.
Allgemeines:
- Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeinde Kirchlengern anzumelden. Bei Zuzug des Hundehalters hat die Anmeldung binnen 2 Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats zu erfolgen. Für bestimmte Fälle ergeben sich aus § 9 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Kirchlengern andere Anmeldefristen.
- Die Abmeldung eines Hundes hat ebenfalls innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen gewährt werden. Mehr Informationen finden Sie unter "Verwandte Dienstleistungen - Steuerbefreiung / Steuerermäßigung".
Große Hunde:
- Bitte beachten Sie, dass große Hunde zusätzlich nach dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt zu melden sind. Dazu gehören Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen; siehe auch Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
- Bei der Anmeldung eines großen Hundes wird zusätzlich eine Gebühr von 25,00 Euro fällig.
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn sie der Gemeinde Kirchlengern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. (siehe Rubrik "Verwandte Dienstleistungen")
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bei Tod des Hundes:
- Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage
Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes:
- Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
- Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters
Bei Abgabe ins Tierheim:
- Aufnahmebescheinigung des Tierheims
Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:
- Um-/Anmeldebestätigung
In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Kosten
Hinweise für Kirchlengern
Die Hundesteuer beträgt pro Jahr:
- 48,00 Euro wenn Sie nur einen Hund halten,
- 60,00 Euro pro Hund wenn Sie zwei Hunde halten,
- 72,00 Euro pro Hund sofern Sie drei oder mehr Hunde halten,
- 396,00 Euro wenn Sie einen gefährlichen Hund halten,
- 492,00 Euro pro Hund sofern Sie zwei oder mehr gefährliche Hunde halten
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Kirchlengern