Hund abmelden
Beschreibung
Hinweise für Ascheberg
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Er ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt der Gemeinde anzumelden.
Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Gemeinde Ascheberg
Kosten
- pro Jahr bei einem Hund: 56,00 €
- pro Jahr und Tier bei zwei Hunden: 70,00 €
- pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden: 84,00 €
- pro Jahr bei einem gefährlichen Hund: 392,00 €
- pro Jahr bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden: 490,00 €
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Bei Tod des Hundes:
- Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage
Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes:
- Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
- Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters
Bei Abgabe ins Tierheim:
- Aufnahmebescheinigung des Tierheims
Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:
- Um-/Anmeldebestätigung
In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022