Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Hinweise für Bocholt

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann muessen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Bocholt

    Als Hundehalterin oder Hundehalter muessen Sie Ihren Hund in den folgenden Faellen von der Hundesteuer abmelden:

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veraeusserung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke fuer den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben.

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestaetigung oder einen geaenderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zustaendig sind die oertlichen Steuerbehoerden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1a2715a1ccede00fae252df93f56ce63

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Bocholt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neutorplatz 3

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bocholt

    Bei Tod des Hundes:

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkoerperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes:

    • Schenkungs-, Ueberlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim:

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestaetigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bocholt

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Staedte und Gemeinden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bocholt

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, fuellen Sie dieses aus, fuegen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschliessend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geaenderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bocholt

    Unabhaengig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes fuer das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Bocholt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de