Hund abmelden
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Eschweiler ist hundesteuerpflichtig. Die An- und Abmeldung eines Hundes ist gebührenfrei.
Steuerbefreiung
Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für die Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilflosen Personen dienen, jedoch nur für einen Hund. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" besitzen. Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung für Hunde gewährt, die der Halter nachweislich vom Tierheim Aachen übernommen hat. Die Steuerbefreiung gilt höchstens für 2 Jahre, beginnend mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist, jedoch nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde.Der Antrag auf Steuerbefreiung ist spätestens zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes schriftlich bei der Stadt Eschweiler zu stellen.
Steuerermäßigung
Für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§19- 27 SGB-II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.Ferner wird auf Antrag die Steuer für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Eschweiler anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt. Die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Steuerbefreiung/Steuerermäßigung
Der Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung muss schriftlich bei der Stadt gestellt werden. Der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist innerhalb von zwei Wochen der Stadt anzuzeigen.
An- und Abmeldung
Die Anmeldung sowie die Abmeldung kann online auf dieser Seite oder durch persönliche Vorsprache bei der Abteilung Steuern und Abgaben oder im Bürgerbüro erfolgen. Sollten Gründe für eine Befreiung oder Ermäßigung vorliegen, so kann diese direkt mit der Anmeldung mitgeteilt werden. Wird ein Hund ausschließlich zum Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst hilfloser Personen gehalten, so wird eine Befreiung von der Hundesteuer ausgesprochen. Dies gilt jedoch nur für einen Hund. Eine Ermäßigung um die Hälfte des Steuersatzes wird unter gewissen Umständen für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken gehalten werden gewährt. Auch für Hundehalter, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten, wird auf Antrag die Ermäßigung der Hundesteuer gewährt. Bei Anträgen auf Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid) vorzulegen.
Ordnungswidrigkeiten
Eine nicht rechtzeitige Anmeldung oder das Halten eines nicht angemeldeten oder unter falscher Rasse angemeldeten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Zuständigkeiten:
Hundehalter A-K: Frau Foerster
Hundehalter L-Z: Frau Gronen
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Bei Anträgen auf Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid) vorzulegen.
Der Abmeldung ist ein geeigneter Nachweis (z.B. Kauf- oder Abgabevertrag, Bescheinigung des Tierarztes o.ä.) sowie die Hundesteuermarke beizufügen.
Rechtsgrundlage(n)
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Kosten
Hinweise für Eschweiler
Hundesteuersätze jährlich:
- 1 Hund 86,00 Euro
- 2 Hunde 105,00 Euro je Hund
- ab 3 Hunde 123,00 Euro je Hund
- 1 gefährlicher Hund 614,00 Euro
- ab 2 gefährliche Hunde 767,00 Euro je Hund
Für den Erwerb einer Ersatzsteuermarke fällt eine Gebühr von 3,00 Euro an.
Die An- und Abmeldung eines Hundes ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022
Stichwörter
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