Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Abmeldung von Hunden:
    Die Abmeldung eines Hundes ist zwingend innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Tod oder Verlust des Hundes oder nach Wegzug des*der Hundehalters*in in eine andere Gemeinde vorzunehmen.
    Die melderechtliche Ummeldung des Wohnortes ist nicht ausreichend.

    Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht bzw. der Wegzug in eine andere Gemeinde erfolgt.
    Sofern die Abmeldung des Hundes erst nach Ablauf dieser Zweiwochenfrist erfolgt, bleibt der Hund bis zum Ablauf des Monats in welchem die Abmeldung bei der Stadt Aachen - Fachbereich Steuern und Kasse - eingeht steuerpflichtig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6e5ba6dcc7d8d67f5f8b0a2252768e9f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veranlagungssachgebiete Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Habsburgerallee 11-13

    52064 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

     

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de