Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie Ihren Hund in andere Hände geben, aus dem Stadtgebiet Köln wegziehen, wenn Ihr Hund abhanden kommt oder verstorben ist, müssen Sie ihn abmelden. Die Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.

    Die Abmeldung der Hundesteuer müssen Sie beim Steueramt vornehmen.

    Große Hunde, gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW melden Sie zusätzlich beim Ordnungsamt, Überwachung Hundehaltung, ab.

    Die zuständigen Dienststellen finden Sie unter "Kontakt".

    Gebühren fallen für die Abmeldung eines Hundes nicht an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_842e4b21fd134fe8226536dbbb201acf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Überwachung nach dem Landeshundegesetz

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-28732

    Fax: 0221 / 221-6569777

    E-Mail: ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Hundemarke
    • Schriftliche Abmeldung
      Das Formular zur Abmeldung können Sie sich unter "Downloads und Infos" herunterladen
    • Bescheinigung des Tierarztes
      nur bei Tod des Tieres notwendig

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    Sie sind nicht mehr Halter*in des Hundes beziehungsweise der Hund wird nicht mehr im Kölner Stadtgebiet gehalten.

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de