Hund abmelden
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie Ihren Hund in andere Hände geben, aus dem Stadtgebiet Köln wegziehen, wenn Ihr Hund abhanden kommt oder verstorben ist, müssen Sie ihn abmelden. Die Abmeldepflicht gilt auch für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht aus persönlichen Zwecken gehalten werden.
Die Abmeldung der Hundesteuer müssen Sie beim Steueramt vornehmen.
Große Hunde, gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW melden Sie zusätzlich beim Ordnungsamt, Überwachung Hundehaltung, ab.
Die zuständigen Dienststellen finden Sie unter "Kontakt".
Gebühren fallen für die Abmeldung eines Hundes nicht an.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-28732
Fax: 0221 / 221-6569777
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Hundemarke
- Schriftliche Abmeldung
Das Formular zur Abmeldung können Sie sich unter "Downloads und Infos" herunterladen - Bescheinigung des Tierarztes
nur bei Tod des Tieres notwendig
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Sie sind nicht mehr Halter*in des Hundes beziehungsweise der Hund wird nicht mehr im Kölner Stadtgebiet gehalten.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Kosten
Hinweise für Köln
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022