Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Wenn Sie in Heiligenhaus einen Hund halten, ist dies steuerpflichtig. Ab dem 3. Lebensmonat muss der Hund beim Amt für Finanzservice angemeldet werden. Sie haben dafür zwei Wochen Zeit nach der Anschaffung des Tieres oder nach Zuzug aus einer anderen Gemeinde. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Sie benötigen hierzu ein ausgefülltes Anmeldeformular. Anmeldeformulare sind auch im Bürgerbüro auf der Hauptstraße 159 in 42579 Heiligenhaus erhältlich.

    Nach erfolgreicher Anmeldung wird Ihnen eine Hundesteuermarke zugesandt oder im Bürgerbüro direkt ausgehändigt, die Ihr Hund tragen muss. Die Steuerpflicht beginnt im Monat der Anschaffung oder des Zuzugs aus einer anderen Gemeinde und endet im Ablaufmonat, in dem der Hund nicht mehr in Ihrem Besitz ist oder Sie in eine andere Gemeinde verzogen sind. Falls der Hund verstorben ist oder aus anderen Gründen nicht mehr bei Ihnen ist, muss dies ebenfalls unverzüglich über das Abmeldeformular gemeldet werden. Hunde, die aus dem Tierschutz übernommen werden, werden ab dem dritten Monat nach Übernahme steuerpflichtig. Hierzu wird unbedingt eine Kopie des Übernahmevertrags aus dem Tierschutz benötigt.

    Zusätzliche Informationen zur Hundesteuer finden Sie in der Hundesteuersatzung der Stadt Heiligenhaus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_32316a75f541ef2e44bbf4086aa89bda

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    III.2.1 Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Für die Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer werden im Regelfall keine Unterlagen benötigt.

    Bei der Beantragung von Befreiung oder Ermäßigung sind Nachweisbelege für die Berechtigung, wie beispielsweise der Übernahmevertrag aus dem Tierheim, vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Abgabenordnung

    Kommunalabgabengesetz NRW

    Hundesteuersatzung der Stadt Heiligenhaus

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus

    Ca. 4 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Ermäßigungen oder Befreiungen von der Hundesteuer sind unter bestimmten Bedingungen möglich, beispielsweise für Jagd- oder Assistenzhunde. Bürger, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können ebenfalls eine Steuerermäßigung erhalten. Für die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular. Nachweise müssen unbedingt beigefügt werden. Diese Ermäßigungen gelten jedoch nicht für als gefährlich eingestufte Hunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de