Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Sind Sie nicht mehr Besitzer eines Hundes? Dann müssen Sie ihn von der Hundesteuer abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Anmeldung

    Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
    Die Anmeldung muss online (siehe Onlinedienstleistungen) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.
    Ihre Ansprechpartner sind unter folgenden Telefonnummern (entsprechend dem Familiennamen der Person, die den Hund hält) zu erreichen:

    A - Hei   +49 201 88-21432
    Hej - Pa   +49 201 88-21434
    Pb - Z   +49 201 88-21435

    Abmeldung

    Der Hund ist innerhalb eines Monats, nach Beendigung der Haltung abzumelden. Die Steuermarke ist zurückzugeben und die neue haltende Person ist gegebenenfalls anzugeben.
    Die Abmeldung muss online (siehe Onlinedienstleistungen) oder persönlich beim Stadtsteueramt Essen vorgenommen werden.

    Hundesteuer-Befreiungen

    Zum Beispiel für:
    Hunde die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen.
    Hunde, die aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt aufgenommen wurden (Befreiung für 36 Monate).
    Lesen Sie hierzu bitte § 5 der Hundesteuersatzung.

    Weiterhin wird auf Antrag, unter anderem für Bezieher von Grundsicherungsleistungen oder Sozialgeld nach dem SGB II oder SGB XII, eine Steuerermäßigung auf 39,00 Euro für den ersten Hund gewährt. Lesen Sie hierzu bitte § 6 der Hundesteuersatzung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6e072ffed874e401f2a9859f5423fef0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-21888

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de