Jugendleitercard

    Jugendleitercard

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt MG stellt den Ausweis aus, wenn der/die Jugendleiter*in eine entsprechende Qualifikation bei einem Träger absolviert hat. Das Jugendamt selbst bietet keine JULEICA-Schulungen an.

     

    In Mönchengladbach gibt es verschiedene Anbieter von JULEICA-Qualifikationskursen, z.B.:

    Katholische Jugendarbeit in den Regionen Heinsberg und Mönchengladbach (KathJA)

    Evangelisches Jugendreferat Gladbach-Neuss

     

    Eine Übersicht weiterer Schulungsangebote gibt es hier.

     

    Eine Übersicht der Vergünstigungen mit der JULEICA-CARD finden sich hier (Inhaber*innen können auch Vergünstigungen in anderen Kommunen in Anspruch nehmen). 

    Zusätzlich sind alle Inhaber*innen der JULEICA-Card zum Erhalt der Ehrenamtskarte berechtigt. Informationen und Antragsmöglichkeiten zur Ehrenamtskarte finden Sie hier

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_de6113037d1d469ed849832d2a6259c5

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 2

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Juleica bürgt für Qualität: Jede*r Juleica-Inhaber*in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert.


    Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2009 beschlossen worden sind, hat jedes Bundesland ergänzende Qualitätsstandards, die z.B. die Dauer der Ausbildung regeln (bundesweit mind. 30 Stunden, in NRW mind. 35 Stunden).

    Zu den vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):

    • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
    • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
    • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
    • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
    • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
    • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

    Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de