abgeschleppte Fahrzeuge Begutachtung

    abgeschleppte Fahrzeuge Begutachtung

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Wenn abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum so geparkt werden, dass Behinderungen eingetreten sind oder zu erwarten sind, können diese abgeschleppt werden.

    Abgemeldete Fahrzeuge stellen im Allgemeinen eine Gefahr für den öffentlichen Verkehrsraum dar. Aus diesem Grund wird eine angemessene Frist zur Entfernung des abgemeldeten Fahrzeuges gesetzt. Wird diesem nicht nachgekommen, wird das Fahrzeug ordnungsgemäß abgeschleppt und aus dem Verkehrsraum entfernt.

    Parallel zur Abschleppmaßnahme wird eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld festgesetzt, die jedoch rechtlich unabhängig von der Abschleppmaßnahme ist.

    Beide Vorgänge sind in unterschiedlichen Rechtswegen anfechtbar.

    Wird ein Fahrzeug im Auftrag der Stadt Lage abgeschleppt, wird der Vorgang an die Kreispolizei Lippe gemeldet.

    Die abgeschleppten Fahrzeuge werden Seitens der Stadt Lage verwahrt.

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Allgemeine Ordnung, Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Hinweise für Lage

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    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2021

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de