Ausweispflicht Befreiung
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Bitte beachten Sie:
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, die digital erfasst wird, notwendig. Ebenfalls sind Ihre Fingerabdrücke auf dem Personalausweis zu hinterlegen.
Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit von Personalausweisen 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises, oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.
Braille-Aufkleber:
Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die
Unterscheidung von Personalausweisen, eAT oder eID-Karten von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern.
Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht.
Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Unterlagen
- die Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
- den alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten - digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden
- Erklärung zum Sorgerecht (unter 16 Jahre)
Biometrische Passbilder:
Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten gemacht werden. Hierbei wird kein Ausdruck erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Das Foto wird für 7 Tage gespeichert.
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 16 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene "Erklärung zum Sorgerecht" vorlegen (siehe unter der Rubrik "Downloads"). Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
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Verschiedene im Personalausweisgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Personalausweis abholen
Nach der Produktion wird Ihnen ein Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt.
Zur Nutzung der Online-Funktion muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Die PIN können Sie im Rahmen der Abholung des Ausweises bei uns im Einwohneramt, aber auch später in den für den Online-Ausweis geeigneten Apps setzen. Näheres dazu erfahren Sie unter www.personalausweisportal.de.
Den Erhalt des Briefes müssen Sie bei uns bei Abholung quittieren. Hier können Sie auch erstmalig die PIN setzen.
Ungefähr 2 Tage nach Zustellung des Briefes können Sie den Personalausweis abholen.
Dabei müssen Sie unbedingt Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet zurückerhalten.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Personalausweis ändern
Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Personalausweis verloren/Personalausweis wiedergefunden
Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohneramt angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
Erfolgt die Information per Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch, schicken wir Ihnen die formelle Verlustanzeige, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder einreichen.
Wichtiger Hinweis:
Zur Vermeidung von Missbrauch sollten Sie unverzüglich die Sperrung der Online-Ausweisfunktion veranlassen:
- Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin, Rufnummer 116 116.
Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.
Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Einwohneramt anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.
Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns.
Der Zugang zum Einwohneramt und seinen Nebenstellen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte buchen Sie Ihren persönlichen Termin telefonisch unter 05251 - 88 111 88 oder digital unter www.paderborn.de/terminvereinbarung.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
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