Ausweispflicht Befreiung
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Soweit eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt worden ist, kann auch durch diese Person ein schriftlicher Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person gestellt werden.
Dies gilt insbesondere für
- dauerhaft untergebrachte Personen wie beispielsweise Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
- dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Möglichkeit einer Befreiung gilt ferner, wenn die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig ist oder unter Betreuung steht (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt. Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
- ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
- die Person, die den Antrag in der Bürgerberatung stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
zusätzlich:
- wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde
- wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
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