Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen (dauerhaft bettlägerig) das Haus nicht verlassen können.

    Dazu gehören auch betreute Personen, die dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhaft sind und aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.

    Soweit eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt worden ist, kann durch diese Person ein Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person gestellt werden. Auch ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter kann den Antrag stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9f53b823f455872a7a412cbeda4f1d70

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    • der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
    • ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
    • die Person, die den Antrag in der Bürgerberatung stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
    • zusätzlich:
      • wenn Antragsteller Betreuer: Bestellungsurkunde
      • wenn Antragsteller Bevollmächtigt (Verwandte, Nachbarn etc.): schriftliche, formlose Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de