Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Soweit eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt worden ist, kann auch durch diese Person ein schriftlicher Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person gestellt werden.

    Dies gilt insbesondere für

    • dauerhaft untergebrachte Personen wie beispielsweise Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
    • dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Die Möglichkeit einer Befreiung gilt ferner, wenn die Person dauerhaft bettlägerig, schwer pflegebedürftig ist oder unter Betreuung steht (Betreuung bei der Besorgung aller Angelegenheiten) und aufgrund dessen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnimmt. Den Antrag kann der gesetzliche Betreuer, ein naher Angehöriger (z. B. Ehegatte, Sohn, Tochter) oder ein Bevollmächtigter stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c3858d4a26a4e91dea06003633ae65b7

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    • der bisherige Ausweis der Person, die keinen Ausweis mehr braucht
    • ärztliches Attest, zum Beispiel vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
    • die Person, die den Antrag in der Bürgerberatung stellt, muss den eigenen Ausweis mitbringen und
    • zusätzlich:
      • wenn ein Betreuer den Antrag stellt: Bestellungsurkunde
      • wenn ein Bevollmächtigter (Verwandte, Nachbarn etc.) den Antrag stellt: schriftliche, formlose Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Verwaltungsgebühren werden nicht erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de