Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Hinweise für Blomberg

    Beschreibung

    Hinweise für Blomberg

    Nach den Bestimmungen des Personalausweisgesetzes muss - vereinfacht ausgedrückt -jede/jeder Deutsche im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein.
    In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Die Voraussetzungen hierfür sind im Personalausweisgesetz geregelt.

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
    Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können.

    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d8332000cdfee5b42f3fbb4663a1017d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Martiniturm 1

    32825 Blomberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05235 504-444

    Fax: 05235 504-450

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Blomberg

    Als Unterlagen sind mitzubringen:

    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll
    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Antrag stellt
    • Der Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht


    Als Nachweis des Befreiungsgrundes:

    • ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder
    • Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder
    • Bestätigung oder Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung

    Formulare

    Hinweise für Blomberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Blomberg

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Blomberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Blomberg

    Fristen

    Hinweise für Blomberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Blomberg

    Kosten

    Hinweise für Blomberg

    Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Blomberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Blomberg

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de