Ausweispflicht BefreiungOnline erledigen

    Ausweispflicht Befreiung

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Eine Onlinebeantragung ist leider nicht möglich.
    Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über "Online-Terminvergabe" (siehe Onlinedienstleistungen).
    Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen). 

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können.
    Sollte ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt worden sein, kann auch diese Person einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die betreute Person stellen. Dies gilt insbesondere

    • für dauerhaft untergebrachte Personen, wie z. B. Heimbewohner und Heimbewohnerinnen und/ oder
    • für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9f3d606eb95f49580f1bdf35828d7f99

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Als Unterlagen sind mitzubringen:
    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die von der Ausweispflicht befreit werden soll.
    • Personalausweis oder Reisepass der Person, die den Antrag stellt. (z.B. von betreuender Person)
    • Nachweis des Befreiungsgrundes
      • ärztliches Attest über die dauerhafte Behinderung oder
      • Betreuungsurkunde des Amtsgerichts oder
      • Bestätigung oder Vertrag über die dauerhafte Unterbringung in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    • Die Befreiung von der Ausweispflicht ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de