Ausweispflicht BefreiungOnline erledigen

    Ausweispflicht Befreiung

    Hinweise für Kirchlengern

    Beschreibung

    Hinweise für Kirchlengern

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien (§ 7 Absatz 1 und 2 Personalausweisgesetz - PAuswG):

    • für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden.

    • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind.

    • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Bitte lassen Sie sich ggf. auch die Gesundheitszustand-Erklärung vom Arzt, Pflegeheim, Krankenhaus, etc. bescheinigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_15742901aff6d713c54f1f9fe13e7555

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32278 Kirchlengern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 7573-0

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kirchlengern

    bei Anträgen von Betreuern und Betreuerinnen:

    • Betreuungsurkunde
    • Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin

    Formulare

    Hinweise für Kirchlengern

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kirchlengern

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kirchlengern

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kirchlengern

    Kosten

    Hinweise für Kirchlengern

    Für den Befreiungsbescheid wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Bearbeitungsaufwand richtet. (siehe Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kirchlengern)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kirchlengern

    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Kirchlengern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de