Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Hinweise für Hückelhoven

    Beschreibung

    Hinweise für Hückelhoven

    Nach § 1 Abs. 3 des Personalausweisgesetzes (PauswG) können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- und einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
    Hinweise

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig sind. Man erhält eine Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken. Eine Auslandsreise kann mit der Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht nicht durchgeführt werden.

    Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hückelhoven

    • ungültiger Personalausweis bzw. Reisepass
    • entsprechender Nachweis (Betreuungsurkunde, Bescheinigung vom Krankenhaus/ Pflegeheim/ Hausarzt)

    Formulare

    Hinweise für Hückelhoven

    Voraussetzungen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hückelhoven

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hückelhoven

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hückelhoven

    Kosten

    Hinweise für Hückelhoven

    Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de