Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflicht Befreiung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch)

     

    Bitte beachten Sie:

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann persönlich oder von einer von Ihnen bevollmächtigten Person erfolgen.

     

    Grundsätzlich ist jeder Deutsche ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Deutsche, die einen gültigen Reisepass besitzen, können sich auch mit diesem ausweisen.

    Von der Ausweispflicht befreit werden können nur Personen

    • für die ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem mit öffentlicher Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden
    • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
    • oder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-933

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    • alter Personalausweis
    • Nachweis über die Immobilität (ärztliches Attest, etc.)
    • gegebenenfalls Vollmacht

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geilenkirchen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geilenkirchen

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de