Ausweispflicht Befreiung
Hinweise für Düren
Beschreibung
Hinweise für Düren
Personen, die bei der Besorgung aller ihrer Angelegenheiten betreut werden oder voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, können auf Antrag von der Ausweispflicht befreit werden. Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerbüro gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.
Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person dies vornehmen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düren
Über den Gesundheitszustand der Person ist ein entsprechender Nachweis vom Krankenhaus/Pflegeheim oder Hausarzt sowie der Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Düren
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Düren
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Düren
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4