Ausweispflicht Befreiung

    Ausweis: Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Personalausweisbehörde kann unter bestimmten Vorrausetzungen Personen von der Ausweispflicht befreien.

    Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind, oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen, oder abhandengekommen sind/ist.

    Die Befreiung kann jederzeit rückgängig gemacht werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b8b7cbad9e65a31e1392c4a09eecfeba

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hotline Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht, ein Nachweis über die Immobilität, z.B. von Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    - Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    - Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Viersen

    • Der Antrag kann online gestellt werden. 
    • Nach Prüfung des Antrages wird Ihnen die Befreiung von der Ausweispflicht schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei Banken, Behörden, etc.
    • Mit dieser Bestätigung kann keine Auslandsreise (auch nicht in Begleitung) durchgeführt werden.

    Fristen

    Hinweise für Viersen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Viersen

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Viersen

    Informationen zum neuen Personalausweis
    https://www.personalausweisportal.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT4

    Version

    Technisch geändert am 24.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de