Ausweispflicht Befreiung
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind, können Sie von der Ausweispflicht befreit werden. Dies gilt auch wenn Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes nicht mehr in der Lage sind, am öffentlichen Leben teil zu nehmen.
Falls Sie die Befreiung nicht selbst beantragen können, kann dies auch eine bevollmächtige Person bzw. ein gerichtlich bestellter Betreuer*in für Sie erledigen.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Formulare
Hinweise für Goch
Voraussetzungen
Hinweise für Goch
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Sie sind voraussichtlich dauerhaft untergebracht in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
- Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht in der Öffentlichkeit bewegen.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt und Sie können nicht mehr am öffentlichen leben teilnehmen
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Goch
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
- Sie füllen den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht vollständig aus
- Sie fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- wichtig ist die Vorlage des alten Dokumentes, dieses wird entwertet
- Die Behörde stellt Ihnen eine unbefristete Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Ausweispflicht befreit sind.
- Bei persönlicher Antragstellung (z. B. durch bevollmächtigte Person oder Betreuer) erhalten Sie sofort die Bestätigung über die Befreiung.
Fristen
Hinweise für Goch
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Goch
- Ein Tag (die Bescheinigung wird in der Regel vor Ort ausgestellt.)
Kosten
Hinweise für Goch
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Der schriftliche Antrag kann auch formlos erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT4
Stichwörter
Hinweise für Goch