Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen
Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.
Beschreibung
Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gummersbach
Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.
Formulare
Hinweise für Gummersbach
Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Gummersbach
- Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
- Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gummersbach
Verfahrensablauf
Hinweise für Gummersbach
Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten.
Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann
für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.
Fristen
Hinweise für Gummersbach
Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.
Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.
Im Portal von Hochschulstart werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gummersbach
Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gummersbach
Weitere Informationen
Hinweise für Gummersbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Stiftung für Hochschulzulassung am 03.03.2021