Koordinierung bei den örtlichen Zulassungsverfahren und Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen durch die SfH Unterstützung

    Hochschulzulassung für örtlich zulassungsbeschränkte Studienplätze beantragen

    Wenn Sie sich für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren und am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.

    Beschreibung

    Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. Hochschulstart berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b3e5ee5a9ed68a85f4c12294150b3c1d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Studienbüro Campus Gummersbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinmüllerallee

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gummersbach

    Bei Hochschulstart müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Informieren Sie sich bitte bei den teilnehmenden Hochschulen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.

    Formulare

    Hinweise für Gummersbach

    Sie müssen gegebenenfalls bei der Hochschule ein Antragsformular einreichen.

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: bei einigen Hochschulen ja

    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gummersbach

    • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
    • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen (zum Beispiel Abiturnote)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gummersbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gummersbach

    Hochschulstart führt das DoSV im Auftrag der Hochschulen durch. Wenn eine Hochschule am Verfahren teilnimmt, müssen Sie sich bei Hochschulstart registrieren, über das Portal Online-Bewerbungen abgeben und diese in eine Wunsch-Reihenfolge bringen. Die Bewerbungen werden an die Hochschulen weitergeleitet, möglicherweise müssen Sie bei den Hochschulen noch weitere Unterlagen einreichen. Die Hochschulen ordnen die Bewerber auf Ranglisten ein. Je nachdem, auf welchem Platz Sie auf der Rangliste stehen, erhalten Sie ein Zulassungsangebot, das Sie annehmen können. Wenn Sie das Angebot noch nicht annehmen wollen, können Sie abwarten, ob Sie bei Ihren übrigen Bewerbungen auch noch ein Angebot erhalten. 

    Nachrangige Angebote scheiden automatisch aus dem Verfahren aus. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie dann

    für das bis dahin bestmögliches Angebot einen Studienplatz.

    Fristen

    Hinweise für Gummersbach

    Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben.  

    Für ein Sommersemester bis zum 15. Januar online bewerben.

    Im Portal von Hochschulstart werden Sie darüber informiert, ob hier einige Hochschulen andere Termine gesetzt haben.  

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gummersbach

    Das Bewerbungsverfahren dauert 3 bis 6 Monate.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gummersbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gummersbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stiftung für Hochschulzulassung am 03.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de