Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Eine Abmeldung einer Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vorzunehmen. Sie können die Abmeldung vorzugsweise direkt unter der Rubrik "Onlinedienstleistung - Abmeldung Nebenwohnung/Abmeldung Ausland" an das Einwohneramt weiterleiten. Die Abmeldebestätigung erhalten Sie im Anschluss daran per E-Mail.

    Abmeldung der Nebenwohnung: (Bsp.: Hauptwohnung wird alleinige Wohnung)

    • sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug vorgenommen werden.

    Abmeldung der Hauptwohnung: (Bsp.: Wegzug ins Ausland)

    • kann bereits eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_727824071bedabb322ee3d1f5249c5d7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)
    • Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland

    Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

    • Vollmacht
    • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
    • Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

    Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet. Frühestens jedoch eine Woche vor dem gewünschten Abmledetermin.

    Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben und ein Scan oder Foto des Personalausweises oder Reisepasses des/der Betroffenen Person beigefügt sein.

    Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, da wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können.
    Noch Fragen? Melden Sie sich gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    § 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de