Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Wenn Sie aus Petershagen wegziehen, ist die Abmeldung im Bürgerbüro nur dann erforderlich, wenn
- Sie ins Ausland ziehen
- Sie hier nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind und diesen Nebenwohnsitz aufgeben möchten.
In allen anderen Fällen ist es ausreichend, wenn Sie sich im Bürgerbüro Ihres neuen Wohnsitzes anmelden.
Bei Wegzug ins Ausland kann die Abmeldung frühestens eine Woche zuvor erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann auch bei der Meldebehörde der Hauptwohnung vorgenommen werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Ausweisdokumente (Personalausweis zur Anschriftenänderung oder Reisepass)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
- Bei Auslandsabmeldungen: Anschrift im Ausland
Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
- Vollmacht
- unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
- Ihre Ausweisdokumente zur Adressänderung
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Auslandsabmeldungen können generell auch per Post oder E-Mail erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet, jedoch frühestens eine Woche vorher. Wichtig: Die Mitteilung muss unterschrieben sein.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Hinweise für Petershagen
Eine Wohnung ist innerhalb von zwei Wochen abzumelden.
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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