Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesOnline erledigen
Nebenwohnung abmelden
Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Im Regelfall müssen Sie sich nicht bei uns abmelden.
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn
- Sie einen Nebenwohnsitz abmelden möchten (Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist bei der Meldebehörde der Hauptwohnung oder der Nebenwohnung möglich.) oder
- Sie ins Ausland ziehen möchten.
In allen anderen Fällen genügt es, wenn Sie sich in Ihrer neuen Kommune anmelden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Kopie des Personalausweises
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen.
Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.
Kosten
Hinweise für Spenge
- Die Wohnsitzabmeldung innerhalb der gesetzlichen Fristen ist kostenfrei.
- Erfolgt eine erforderliche Abmeldung (wenn kein neuer Wohnsitz im Inland angemeldet wird) nicht oder nicht rechtzeitig, gelten die Bußgeldvorschriften gemäß § 54 Bundesmeldegesetz (BMG).
Weitere Informationen
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Spenge