Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Nebenwohnung abmelden
Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig.
Die Abmeldung muss persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person dazu zu bevollmächtigen.
Notwendige Unterlagen
- siehe Informationen An-/ und Ummeldung innerhalb von Datteln / Zuzug aus einer anderen Stadt
- schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)
Fristen
- Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
Gebühr
- gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitung des Anliegens direkt nach Antragstellung
Hinweis
- Eine Abmeldung einer Dattelner Nebenwohnung ist nur bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes möglich.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Datteln
Voraussetzungen
Hinweise für Datteln
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen.
Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.
Kosten
Hinweise für Datteln
Weitere Informationen
Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021