Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig. 

    Die Abmeldung muss persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person dazu zu bevollmächtigen.

    Notwendige Unterlagen

    • siehe Informationen An-/ und Ummeldung innerhalb von Datteln / Zuzug aus einer anderen Stadt 
    • schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)

    Fristen

    • Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.

    Gebühr

    • gebührenfrei 

    Bearbeitungsdauer

    • Bearbeitung des Anliegens direkt nach Antragstellung

    Hinweis

    • Eine Abmeldung einer Dattelner Nebenwohnung ist nur bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_828a77576e8708dcfad33bee70af94d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Datteln

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de