Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wegberg
- Personalausweis
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Geburtsurkunde und ggf. Eheschließungsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung nach§ 19 Bundesmeldegesetz
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Wegberg
Abmeldung (ins Ausland)
Wenn Sie aus Wegberg in eine andere Stadt der Bundesrepublik Deutschland ziehen, brauchen Sie sich nicht bei der Stadt Wegberg abzumelden. Die Abmeldung geschieht automatisch mit der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.
Bei Verlegung Ihres Wohnsitzes ins Ausland ist eine Abmeldung nötig. Den Tag der Abmeldung bitten wir möglichst kurzfristig an Ihren Abreisetag anzuknüpfen.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Personalausweis
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Neue Anschrift im Ausland
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Wegberg