Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Wer aus einer Wohnung in Wassenberg auszieht und keine neue Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland bezieht, hat sich innerhalb von einer Woche bei dem Einwohnermeldeamt abzumelden. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, aus dessen Wohnung diese Personen ausziehen. Für Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der/die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. In diesem Fall ist die Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss mitzubringen.

    Die Abmeldung können Sie im Einwohnermeldeamt persönlich vornehmen. Bei Familien- und Lebenspartnerschaften genügt es aber, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Auch ist es möglich, dass der Meldepflichtige sich vertreten lässt. Sollte ein/e Vertreter/in den Meldepflichtigen vertreten, muss er jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über den Meldepflichtigen erteilen zu können und eine Vollmacht vorlegen.

    Eine Zweit- oder Nebenwohnung muss bei der Meldebehörde der Hauptwohnung abgemeldet werden. Dies gilt unabhängig davon, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung liegt.

    Das Formular für die Abmeldung aus Deutschland sowie die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_76cf4eed69ec88a298b2f3b729e4d5e0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02432 4900-310

    Fax: 02432 4900-119

    E-Mail: einwohnermeldeamt@wassenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde-) von jeder abzumeldenden Person

    Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
    • Sie beziehen keine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg

    Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Wassenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de