Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie eine Wohnung in Köln bezogen haben, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von vierzehn Tagen bei der Meldebehörde anzumelden. Es besteht die Möglichkeit, eine Anmeldung zum Nebenwohnsitz vorzunehmen. Weitere Infos finden Sie weiter unten.
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Anmeldeformular
Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder unter Downloads und Infos zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Anmeldung nicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Fall übernehm - Personalausweis oder Reisepass
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. - Erklärung zum Nebenwohnsitz
Das Formular können Sie unter Downloads und Infos herunterladen.
Wenn Sie in Köln bereits mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind, wird dieses Formular nicht benötigt. - Bei einer Anmeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller zuziehenden Personen
- Bescheinigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den Einzug
In der Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter ist verpflichtet, Ihnen - Grundbuchauszug, Notarvertrag oder aktueller Grundsteuerbescheid
anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr Eigenheim einziehen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Kosten
Hinweise für Köln
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021