Zweitwohnsitz an-/abmelden
Beschreibung
Hinweise für Dinslaken
Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Inland, kann nur eine Hauptwohnsitz (Hauptwohnung) sein. Jede weitere Wohnung im Inland ist Zweit- bzw. Nebenwohnsitz (Nebenwohnung). Besitzen Sie nur eine Wohnung im Inland, kann diese nicht als Nebenwohnung angemeldet werden. Ein Wohnsitz im Ausland wird nicht im Melderegister erfasst.
Sie können einen Zweit- bzw. Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerbüro anmelden. Über die Anmeldung erfolgt eine automatische Meldung an den bisherigen alleinigen Wohnsitz.
Soll der Dinslakener Hauptwohnsitz wegen Umzug in eine andere Gemeinde/Stadt zur Zweitwohnung umgeändert werden, wird das in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde erklärt. Die Änderung erfolgt dann ebenfalls automatisch.
Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.
Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes erfolgt nur über den Hauptwohnsitz und ist der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes persönlich oder schriftlich mitzuteilen. Bei schriftlicher Mitteilung geben Sie bitte auch das Auszugsdatum an.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02064-66-556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02064-66556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Voraussetzungen
Hinweise für Dinslaken
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Fristen
Kosten
Hinweise für Dinslaken
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021