Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Zweitwohnsitz an-/abmelden

    Sie ziehen endgültig aus Ihrer Nebenwohnung aus? Dann müssen Sie diese abmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Besitzen Sie mehrere Wohnungen im Inland, kann nur eine Hauptwohnsitz (Hauptwohnung) sein. Jede weitere Wohnung im Inland ist Zweit- bzw. Nebenwohnsitz (Nebenwohnung). Besitzen Sie nur eine Wohnung im Inland, kann diese nicht als Nebenwohnung angemeldet werden. Ein Wohnsitz im Ausland wird nicht im Melderegister erfasst.

    Sie können einen Zweit- bzw. Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerbüro anmelden. Über die Anmeldung erfolgt eine automatische Meldung an den bisherigen alleinigen Wohnsitz.

    Soll der Dinslakener Hauptwohnsitz wegen Umzug in eine andere Gemeinde/Stadt zur Zweitwohnung umgeändert werden, wird das in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde erklärt. Die Änderung erfolgt dann ebenfalls automatisch.

    Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.

    Die Abmeldung eines Zweitwohnsitzes erfolgt nur über den Hauptwohnsitz und ist der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes persönlich oder schriftlich mitzuteilen. Bei schriftlicher Mitteilung geben Sie bitte auch das Auszugsdatum an.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 82-84

    46535 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66-556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnplatz 1

    46539 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

    Persönlich:

    • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
    • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
    • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Schriftlich:

    • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
    • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
    • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

    Elektronisch:

    • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

    Fristen

    Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de